Schleswig-Holstein genießt in Deutschland den Ruf als „El Dorado“ des Glücksspiels. Immerhin haben sich die Politiker in der Landesregierung hier vor ziemlich genau sechs Jahren enorm offen gegenüber dem Glücksspiel gezeigt und so dafür gesorgt, dass private Unternehmen und staatliche Anbieter gleichermaßen um die Gunst der Spieler werben dürfen. Doch es droht Ärger im Paradies. Viele Lizenzen laufen nämlich aus oder sind dies sogar schon. Die Folge: Ein paar Anbieter dürfen ihr Portfolio zumindest erst einmal nicht anbieten. Aber wie geht es weiter? Verliert Schleswig-Holstein wohlmöglich den Ruf als „Bundesland des Glücksspiels“?
Ausgangslage in Schleswig-Holstein ist besonders
Die genaue Problematik im nördlichsten Bundesland Deutschlands wird erst dann so richtig deutlich, wenn ein Blick auf die Rahmenbedingungen geworfen wird. Und dafür muss ein Blick in die Geschichtsbücher geworfen werden. Im Jahre 2011 wurde in Deutschland darüber diskutiert, ob ein einheitlicher Glücksspielvertrag für alle Bundesländer eingeführt werden soll. Sinn und Zweck des Ganzen war es, den Spielern ausschließlich den Zugang zum staatlichen Glücksspiel zu ermöglichen und die Anbieter im Internet so vollständig zu verbieten. Die Landesregierung Schleswig-Holstein hielt diesen Plan jedoch nicht für sonderlich geschickt.
Als ein Jahr später dann der Glücksspielvertrag verabschiedet wurde, war Schleswig-Holstein kein Teilnehmer dieses Pakets, denn die damalige Regierung der CDU hatte sich für einen eigenen Weg entschieden. Schleswig-Holstein hat also begonnen, Lizenzen an Glücksspielunternehmen zu vergeben – und zwar als einziges Bundesland in Deutschland. Die Folge waren horrende Einnahmen für das Land, da die Lizenzen für die Unternehmen für sechs Jahre ausgestellt wurden – und das ließ sich der hohe Norden natürlich einiges kosten. Zusätzlich dazu profitierte der Norden von Steuereinnahmen, einer ganzen Menge Arbeitsplätze und einer guten Kontrolle der Glücksspielanbieter.
Regierungswechsel kippte die Situation
Wie es allerdings in der Politik manchmal ist, verändert sich die Ausgangslage in Schleswig-Holstein bereits kurze Zeit später. Erneut kam eine neue Landesregierung an die Macht, die sich dann verspätet dazu entschied, dem Glücksspielvertrag doch beizutreten. Neue Lizenzen des Bundeslandes wurden seit dem also nicht mehr vergeben. Allerdings verloren die alten Lizenzen nicht ihre Gültigkeit, sondern sollten fristgerecht nach sechs Jahren ablaufen – und genau damit ist die Problematik erreicht.
Viele Unternehmen, wie zum Beispiel das Merkur Online Casino oder auch das Online Casino Deutschland, haben ihre Lizenzen als einige der ersten Unternehmen überhaupt am 18. oder 19. Dezember 2012 erhalten. Die Laufzeit von sechs Jahren ist damit also erreicht. Ebenfalls problematisch könnte die Situation auch für die Anbieter von bwin oder DrückGlück werden. Auch hier sind die Lizenzen mittlerweile abgelaufen. Der große Vorteil für bwin und DrückGlück ist allerdings die Tatsache, dass neben der Lizenz aus Schleswig-Holstein auch eine Lizenz aus Malta vorhanden ist.
Große Probleme für ausschließliche Besitzer der SH-Lizenz
Angesichts dieser Tatsache ist in diesen Fällen also nicht davon auszugehen, dass sich die Unternehmen vom Markt in Schleswig-Holstein zurückziehen werden. Etwas anders sieht es allerdings bei den Anbietern aus, die ausschließlich mit einer Lizenz aus Norddeutschland ausgestattet sind. Diese nämlich können ihr Portfolio nicht mehr anbieten und weisen die Kunden hierauf zum Teil auch bereits hin. In den kommenden Wochen und Monaten dürfte es zudem noch weitere Anbieter treffen, die möglicherweise erst verspätet ihr Lizenzen erhalten haben. Hierzu gehört zum Beispiel das Wunderino Casino, aber auch das Vera&John Casino. Hier laufen die Lizenzen ebenfalls aus, gleichzeitig sind auch in diesen beiden Fällen Lizenzen aus Malta vorhanden.
Weniger gut sieht es hingegen beim deutschen Unternehmen Löwenplay aus. Dieser Anbieter besitzt tatsächlich nur eine Lizenz in Schleswig-Holstein und wird sein Angebot hier künftig erst einmal nicht mehr zur Verfügung stellen können.
Hat es sich in Schleswig-Holstein ausgespielt?
Es liegt auf der Hand, dass die Ausgangslage aktuell für die Unternehmen nicht wirklich glücklich ist und diese darauf hoffen, dass sich das Blatt schnell wieder wendet. Ganz unbegründet ist diese Hoffnung dabei offenbar nicht, denn tatsächlich scheint sich in der Politik wieder etwas zu tun. Zum einen hat es wieder einen Machtwechsel in Schleswig-Holstein gegeben, so dass die CDU mittlerweile wieder das Ruder in der Hand hat. Und das ist bekanntlich genau die Partie, die 2012 dafür gesorgt hat, dass überhaupt eigene Lizenzen vergeben wurden.
Zusätzliche Hoffnung schürt dabei auch Hans-Jörn Arp, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion. Dieser erklärte, dass es zwar wünschenswert wäre, wenn alle Bundesländer eine einheitliche Regelung finden könnten, sich die anderen Bundesländer dann allerdings auch an Schleswig-Holstein orientieren müssen. Es braucht keine Politikkenntnisse, um zu erkennen, dass dieser Plan vermutlich so nicht aufgehen wird. Das weiß auch Arp, der daher ergänzte, dass man notfalls wieder einen eigenen Weg einschlagen wolle und dementsprechend dann wieder eigene Lizenzen vergeben werde. Gute Nachrichten für die Glücksspielbranche, die allerdings hoffen muss, dass der Regierungswechsel dieses Mal nicht wieder von so kurzer Dauer ist.
Jahrelang keine Einigung gefunden
Die Debatte um eine einheitliche Glücksspielregulierung beschäftigt die Politik schon seit Jahren mal mehr und mal weniger. Fakt ist, dass es in Deutschland enorm schwer ist, die Interessen aller 16 Bundesländer in einem einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag unterzubringen. Als besonders offen gegenüber dem Glücksspiel gilt neben Schleswig-Holstein zum Beispiel auch Hessen. Darüber hinaus wird offenbar auch in Nordrhein-Westfalen überlegt, ob das Glücksspiel hier deutlich lockerer „angefasst“ wird. Sollten sich die restlichen Bundesländer nicht ebenfalls in diese Richtung entwickeln, deutet also eine ganze Menge auf Alleingänge oder einheitliche Regelungen zwischen den genannten drei Bundesländern hin.
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