Das Bundesland Hessen muss sich nun mit einem neuen Gerichtsurteil beschäftigen. Die dort erwähnten Vorschriften könnten die Schließung einer oder gar mehrerer Spielhallen zur Folge haben.
Verwaltungsgericht Kassel: Keine Spielhalle im näheren Umkreis von Schulen und Kindergärten
Das neueste Urteil, das per Eilverfahren entschieden wurde, besagt: Ab sofort dürfen in Hessen keine Spielhallen betrieben werden, wenn der Abstand zur nächsten Schule oder Kindergarten nicht mindestens 300 Meter beträgt. Hiermit soll verhindert werden, dass Kinder und Jugendliche die Existenz von Spielhallen als normal betrachten.
Ob diese Vorschrift überhaupt den gewünschten positiven Erfolg erzielt? Schließlich wohnen nicht alle Kinder im Umkreis von maximal 300 Metern und sehen auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten ebenfalls Spielhallen. Zudem werden diese auch beim Shoppen, beim Spazierengehen oder beim Besuch eines Freundes gesehen.
Leider werden die Spielhallen gegen die neue Vorschrift nichts unternehmen können. Bereits im Hessischen Spielhallengesetz wurde solch eine Abstandsregel formuliert. Aus diesem Grund ist das neue Urteil lediglich eine Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung: Bereits im Januar 2019 hat das Hessische Verwaltungsgericht die Abstandsregel beschlossen. Somit wurde jetzt dieses Urteil lediglich bestätigt.
Berlin: Spielhallen werden reduziert
Im Moment läuft es so ab, dass sich nicht nur in Hessen die Spielhallenbetreiber mit den Vorschriften auseinandersetzen müssen. Generell gilt, dass in Deutschland die Anzahl der Spielhallen verringert werden soll. An dieser Idee arbeiten die Politiker seit 2011, weshalb es in Berlin besonders strenge Regelungen gibt. Dort darf der Abstand zur nächsten Schule nicht weniger als 200 Meter betragen. Neuanmeldungen müssen wesentlich strengere Vorschriften akzeptieren und umsetzen. So wurde auch die Anzahl der vorhandenen Spielautomaten reduziert und die Öffnungszeiten wurden von 11 Uhr bis 3 Uhr nachts festgelegt.
All dies soll dazu führen, dass in Zukunft nur noch jede sechste Spielhalle bestehen bleibt. Der Grund dahinter steht seit Jahren fest: Spielsucht soll verhindert werden.
Können Online Casinos auch zur Spielsucht führen?
Angesichts dessen, dass jederzeit auf ein Online Casino ausgewichen werden kann, stellt sich zu Recht die Frage, ob die strengen Gesetze zum Erfolg führen können. Im Gegensatz zu Spielhallen bieten Online Casinos des Öfteren Freispiele an, die ohne Einzahlung angeboten werden. Zwar verliert in diesem Fall niemand Geld, aber: Wer einmal dem Reiz der Spielautomaten unterlegen ist, der wird weiter spielen. Dieses Weiterspielen erfordert den Einsatz von Echtgeld. Hinzu kommen hohe Boni, die ebenfalls einen gewissen Reiz ausüben: Nach dem Erhalt des Bonus wird beispielsweise mit dem doppelten Betrag gespielt – so erhöhen sich auch die Gewinnchancen.
Womöglich hoffen die Politiker, dass Kinder und Jugendliche keiner Werbung für Online Casinos ausgesetzt werden. Und falls doch, so können sie sich nicht anmelden. Bei jedem Online Casino besteht eine Identitätspflicht, bevor das erste Spiel am Roulettetisch stattfindet. Dank dieser Prüfung kann sich niemand anmelden, der das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ob solch eine strenge Prüfung auch in einer Spielhalle vor Ort stattfindet? Dem sollte zwar so sein, überprüfen wird es jedoch kaum jemand.