Obwohl es in Deutschland eine Übergangsregelung gibt, aufgrund der Online Glücksspiele bis zum Inkrafttreten des neuen Glücksspielstaatsvertrages akzeptiert werden, geht die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen diverse Anbieter vor. Die Begründung lautet: Eine Übergangsregelung oder Umlaufbeschluss setzt die strafrechtlich relevanten Gesetze nicht außer Kraft.
Lottoland und große Online Casinos betroffen
In erster Linie geht die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen Lottoland vor. Natürlich handelt es sich bei diesem Unternehmen nicht um ein typisches Online Casino. Vorrangig bietet der Konzern Zweit-Lottospiele an. In den letzten Jahren stand das Unternehmen unter Beschuss, da auch Wetten auf Lotteriespiele angeboten wurden. Solch ein Angebot ist definitiv nicht erlaubt.
Zusätzlich sollen über Lottoland auch diverse Glücksspiele angeboten werden. Schon ist die Situation gegeben, dass es sich um in Deutschland nicht erlaubte Glücksspiele handelt. Nachdem Lottoland schon einmal Ermittlungen über sich ergehen lassen musste, möchte das Unternehmen eigenen Aussage zufolge früher reagieren: Womöglich verlegt es seinen Sitz nach Deutschland und bietet nur noch staatliche Lotterien an. In diesem Fall würde das Unternehmen nur noch als Lotterievermittler tätig werden.
Ermittlungen gegen Online Casinos sollen erfolgen
Weshalb nun auch Online Casinos im Fokus stehen, ist nicht eindeutig klar. Viele Online Glücksspielanbieter gehen davon aus, dass seit der Übergangsregelung alle Online Glücksspiele geduldet werden. Zumindest sollte das auf Slots zutreffen. Zugleich gibt es den Umlaufbeschluss, der bereits jetzt verlangt, dass die Online Casinos die neuen Regeln einhalten. Besagte Regeln werden im neuen Glücksspielstaatsvertrag definiert. Wer sein Angebot umstellt und alle neuen Vorschriften einhält, hat im nächsten Jahr bessere Chancen, eine Lizenz für Deutschland zu erhalten.
Allerdings läuft es so ab, dass es keinen Anspruch auf eine Lizenz gibt. Es ist lediglich durchgesickert, dass diejenigen Anbieter als unseriös oder unzuverlässig eingestuft werden, die ihr Angebot jetzt nicht umstellen. Wer als unzuverlässig gilt, hat enorm schlechte Chancen, eine Lizenz zu erhalten.
All dies führt jedoch nicht dazu, dass in Deutschland Online Glücksspiele legal präsentiert werden. Daran ändert auch ein geändertes Angebot nichts. Im Endeffekt ist es so, dass bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags alle Online Spiele in Deutschland verboten sind. So sieht es zumindest die Staatsanwaltschaft in Frankfurt, die gegenüber der Süddeutschen Zeitung den Kommentar abgab: Glücksspielanbieter haben solange mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen, bis sie eine Genehmigung innehaben.
Sportwettenanbieter stehen ebenfalls im Fokus
Zusätzlich zu den Online Casinos ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen Sportwettenanbieter. So laufen die Ermittlungen derzeit gegen Tipico, der zusätzlich Glücksspiele anbietet. Je nach Ausgang des Verfahrens könnte auch der beliebte Fußballverein FC-Bayern betroffen sein: Beide arbeiten als Partner zusammen.
Ferner wird gegen einen weiteren großen Konzern ermittelt, der seinen Sitz in Skandinavien hat. Um wen es sich handelt, wurde bislang nicht verraten. Es sickerte nur die Information durch, dass zu diesem Konzern mehrere Online Casinos gehören.
Ob auch Sportwettenanbieter betroffen sind, die ausschließlich Wetten anbieten, wurde nicht veröffentlicht. Es wurde jedoch bekannt gegeben, dass auch gegen weitere Unternehmen ermittelt wird, die mit den Online Casinos und Zweit-Lotterien in Kontakt stehen. So wird auch gegen Banken und eine Kreditkartenfirma ermittelt. Obwohl diese nur Zahlungen weitergeben, wird ihnen der Tatbestand der Beihilfe angelastet.
Im Übrigen ist Tipico bereits mit dem Vorgehen vertraut. Die Hamburger Staatsanwaltschaft versucht bereits seit Monaten, gegen Tipico, Bwin und Bet3000 vorzugehen. Bislang verliefen die Ermittlungen ohne Erfolg, weshalb die Unternehmen davon ausgehen, dass es auch jetzt zu keiner Strafe kommt. In erster Linie berufen sich die Konzerne auf das EU-Recht, demzufolge die Anbieter auch in Deutschland agieren dürfen.
Wann kommt der neue Glücksspielstaatsvertrag?
Geplant ist, dass der neue Glücksspielstaatsvertrag Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt. Ob dieser Zeitplan eingehalten werden kann, steht noch nicht fest. Das Problem besteht darin, dass der neue Vertrag noch ratifiziert werden muss. Hierbei handelt es sich um die Zustimmung von mindestens 13 der 16 vorhandenen Parlamente. Laut Zeitplan soll die Zustimmung bis Ende April 2021 erfolgen. Werden jedoch 13 Stimmen nicht erreicht, ist auch der Glücksspielstaatsvertrag hinfällig.
Sollte der Vertrag auf Zustimmung treffen, dauert es weitere Monate, bis der Vertrag gültig wird. Das bedeutet zugleich, dass die Staatsanwaltschaft von Frankfurt noch mindestens 9 Monate Zeit hat, um gegen die Online Casinos vorzugehen. Bei Erfolg sind die Casinofans in keiner Weise erfreut, da die Auswirkungen nicht abschätzbar sind.
Generell ändert sich ab dem neuen Glücksspielstaatsvertrag einiges: Es dürfen keine klassischen Casinospiele wie Roulette und Blackjack zusammen mit Spielautomaten angeboten werden. Ebenfalls darf ein Online Casino keine Jackpots präsentieren. Diese sind jedoch sehr beliebt, da sich bei diesen Spielautomaten die Gewinnchancen erhöhen. Und wer bislang gerne parallel spielt, wird ebenfalls enttäuscht. Auch dies soll verboten werden.