Dass Glücksspiele Bestandteil von Gerichtsverfahren in deutschen Gerichten sind, ist keinesfalls eine Seltenheit. Allerdings sind die Fälle in den meisten Fällen eher etwas „trockener“ Natur. Nicht so der aktuelle Fall der Staatsanwaltschaft Köln. Hier lief in diese Woche ein Verfahren gegen einen Hartz-IV-Empfänger, der mehrere große Gewinne im Online Casino nicht dem Jobcenter gemeldet haben soll. Insgesamt geht es dabei um rund 78.000 Euro innerhalb von wenigen Wochen. 12.000 Euro fordert das Jobcenter daher zurück.
Satte Summen im Online Casino gewonnen
Auch wenn es aus beruflicher Sicht für den Kölner Hartz-IV-Empfänger offenbar nicht so glatt läuft, hat der 30-Jährige offenbar ein glückliches Händchen im Glücksspiel. Mehrere Gewinne im vierstelligen Bereich soll dieser verbucht haben, ehe dann auf einen Schlag auch einmal 12.000 Euro und sogar einmal 50.000 Euro gewonnen wurden. Neun Geldeingänge wurden innerhalb von rund zweieinhalb Monaten im Verfahren von der Staatsanwaltschaft aufgeführt. Der Gesamtwert der Überweisungen: Rund 78.000 Euro. Eine enorme Summe, die der Hartz-IV-Empfänger eigentlich hätte dem Jobcenter melden müssen.
Immerhin lebt der Mann, der laut eigener Aussage gerade die Trennung seines Ehemannes hinter sich hat, in einer Bedarfsgemeinschaft. Hier werden sowohl Leistungen für ihn selbst, als auch für die jetzige Freundin und die gemeinsame Tochter bezogen. Genau um diese Leistungen geht es. 12.000 Euro möchte das Job-Center von dem Mann zurückhaben.
Gar nicht selber gewonnen?
Vor Gericht erklärte der Mann allerdings, dass er gar nicht selber gespielt habe und dementsprechend auch nicht der Gewinner sei. Er sei zwar früher einmal spielsüchtig gewesen, habe aber in diesem Fall keine eigenen Einsätze platziert. Stattdessen habe er seinem damaligen Lebenspartner die Kontodaten zur Verfügung gestellt. Kennengelernt hätten sich die beiden, passenderweise, in einer Spielhalle. Wie der Mann weiter erklärte, habe der Partner damals in der Privatinsolvenz gesteckt und hätte daher ein anderes Konto für das Spielen im Online Casino benötigt. Dies hätte ihm der Beschuldigte zur Verfügung gestellt, ohne allerdings am Gewinn beteiligt worden zu sein. „Ich fühle mich mitschuldig“, so der Mann vor Gericht.
Eine Entscheidung im Prozess konnte noch nicht gefällt werden, da der vorsitzende Richter den Prozess erst einmal vertagte, um den ehemaligen Partner des Angeklagten als Zeugen anzuhören. Der Angeklagte selber signalisierte gegenüber dem Jobcenter aber bereits die Bereitschaft, die offenen 12.000 Euro zurückzahlen zu wollen. Problem: Damit allein dürfte es im Falle einer Verurteilung nicht getan sein. Liegt kein Leistungsbetrug vor, greift möglicherweise der Vorwurf der Geldwäsche. Auch dann, wenn der Mann eben nicht selber gespielt hat. In diesem Fall drohen im schlimmsten Fall mehrere Jahre Haft.