Auch weiterhin ist es Glücksspielunternehmen aus dem EU-Ausland untersagt, ihre Angebote auf dem Online-Markt in Schleswig-Holstein zur Verfügung zu stellen. Bereits einmal war ein Glücksspielunternehmen aus Malta vor Gericht mit einer Klage gegen dieses Gesetz gescheitert. Vor dem Oberverwaltungsgericht holte sich der Glücksspielkonzern jetzt die nächste Niederlage ab, wodurch das Verbot sofort umgesetzt werden kann. Ein Comeback für das Unternehmen gibt es erst, wenn ab 2021 wieder neue Lizenzen vom Bundesland vergeben werden sollten.
Keine Chance ohne Lizenz aus Schleswig-Holstein
Der Umgang mit dem Online-Glücksspiel ist in Deutschland bereits seit vielen Jahren ein Streitpunkt zwischen den Bundesländern. Schleswig-Holstein hat sich im Jahre 2011 gegen den Weg aller anderen Bundesländer entschieden und zahlreiche Glücksspielunternehmen mit einer Lizenz für das Bundesland ausgestattet. Ein großer Erfolg. Die Lizenzen sind Anfang des Jahres ausgelaufen, durften aber bis mindestens 2021 verlängert werden. Bedeutet also: Schleswig-Holstein verfügt über einen regulierten Glücksspielmarkt, der lediglich den lizenzierten Unternehmen vorenthalten ist. Und alle anderen Konzerne bekommen das auch zu spüren. So wie ein Unternehmen aus Malta, welches ohne Lizenz aus Schleswig-Holstein seine Casinospiele zur Verfügung stellen wollte. Gegen das Verbot für das eigene Portfolio wurde Klage eingereicht.
In erster Instanz wurde die Klage des Unternehmens abgelehnt, was zu einer Revision vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig-Holstein geführt hat. Auch hier gibt es jedoch keine guten Nachrichten für das Glücksspielunternehmen. Die Richter sehen die Dienstleistungsfreiheit der EU durch das Verbot in Schleswig-Holstein nicht gestört. Gleichzeitig beeindruckte die Richter auch das Argument, dass die Gefahren- und Suchtbewertung von Online-Glücksspielen mittlerweile andere Erkenntnisse hervorbringe, die Richter in keiner Weise. Auch deshalb nicht, weil hierfür vom Kläger keine hinreichenden Belege vorgebracht werden konnten.
Zukunft ist kein Grund für einen aktuellen Gesetzesverstoß
In einer Mitteilung des Gerichts im Anschluss an die Verhandlung heißt es, dass die Zukunft kein Grund ist, aktuell gegen geltende Gesetzesvorgaben zu verstoßen. Im Detail beschreibt die Mitteilung, welche die Einschätzung der Richter widerspiegelt: „Auch der Umstand, dass die Landesregierung für die Zeit nach dem Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrages am 30. Juni 2021 andere Regulierungskonzepte verfolge, sei noch kein ausreichender Beleg für die Ungeeignetheit des derzeit geltenden Internetverbotes. Es stehe den Ländern frei, zwischen verschiedenen Regulierungskonzepten zu wählen.“ Für den Glücksspielkonzern aus Malta hat die erneute Niederlage vor Gericht nun schwerwiegende Folgen. Eine erneute Revision ist nicht möglich, das Urteil ist sofort rechtskräftig. Und das bedeutet auch, dass das Verbot gegen das Unternehmen sofort umgesetzt werden kann. Aktiv werden könnte der Anbieter also nur dann, wenn Schleswig-Holstein ab 2021 noch einmal Glücksspiellizenzen an ausländische Unternehmen vergeben sollte. Sehr zufrieden dürften mit dem Urteil wiederum die Unternehmen sein, die aktuell auf dem Markt aktiv sind. Die lizenzierten Anbieter können sich offensichtlich darauf verlassen, dass die Behörden ihnen illegale Konkurrenten vom Hals halten. Aber auch aus eigenem Interesse: Nur wenn das „Modell Schleswig-Holstein“ bis 2021 reibungslos funktioniert, werden von diesem Weg auch die anderen Bundesländer überzeugt werden können.